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Begleitpersonen

Wahlleistungszimmer

Wenn Sie möchten, kann ein Angehöriger zusammen mit Ihnen aufgenommen werden und in Ihrem Zimmer mit über-nachten. Voraussetzung hierfür ist die Inanspruchnahme der Wahlleistung 1-Bettzimmer.   

Die Begleitperson erhält die selben Serviceleistungen wie der Patient,
d. h. das erweiterte Speisen- und Verpflegungsangebot sowie der tägliche Handtuchwechsel und der persönliche Wäscheservice kann von der Begleitperson ebenfalls in Anspruch genommen werden.

© Klinikum Worms gGmbH, letzte Änderung: 29.06.2012