Begleitpersonen
Wahlleistungszimmer
Wenn Sie möchten, kann ein Angehöriger zusammen mit Ihnen aufgenommen werden und in Ihrem Zimmer mit über-nachten. Voraussetzung hierfür ist die Inanspruchnahme der Wahlleistung 1-Bettzimmer.
Die Begleitperson erhält die selben Serviceleistungen wie der Patient,
d. h. das erweiterte Speisen- und Verpflegungsangebot sowie der tägliche Handtuchwechsel und der persönliche Wäscheservice kann von der Begleitperson ebenfalls in Anspruch genommen werden.
