Medizin Controlling
Leitung: Dr. med. Jürgen Schellenberg (E-Mail)
Das Medizincontrolling hat sich im Lauf der letzten Jahre zu einem integralen Bestandteil des Klinikum Worms entwickelt. Es erfüllt eine Schnittstellenfunktion zwischen Geschäftsführung und den medizinischen Fachabteilungen und unterstützt diese bei der Umsetzung der ständig wachsenden Anforderungen an die Dokumentation von medizinischen Leistungen und Behandlungsabläufen. Dazu wurde inzwischen die für die korrekte Fallabrechnung erforderliche Kodierung der stationären Behandlungsfälle überwiegend in die Hände von Kodierfachkräften gegeben, die der Abteilung Medizincontrolling angehören. Diese MitarbeiterInnen werden dezentral im gesamten Krankenhaus innerhalb der Fachabteilungen eingesetzt.
Die Einführung eines pauschalierten Vergütungssystems in Deutschland (Fallpauschalen G-DRG-System) brachte eine erheblich Umstellung der Organisationsstrukturen innerhalb der Kliniken und hohe Anforderungen an die Abbildung und strategische Weiterentwicklung des medizinischen Leistungsgeschehens mit sich. Hier nimmt das Medizincontrolling regelmäßig eine beratende und vorbereitende Funktion, v. a. auch für die Entscheidungen der Geschäftsführung ein. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassungen an die sich jährlich ändernden Rahmenbedingungen im DRG-System sind heutzutage ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Klinikum Worms.
Ebenso werden die jährlichen Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern zur Sicherstellung der Krankenhausfinanzierung gemeinsam mit dem betriebswirtschaftlichen Controlling vorbereitet und begleitet.
Der Dialog mit den Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen sind weitere wesentliche Aufgabe des Medizincontrollings, welches somit auch ein zentrales Instrument zur Erlössicherung darstellt. Die im Rahmen der Erlössicherung geführten Diskussionen und nötigenfalls auch gerichtlichen Klärungen werden hier vorbereitet und im Weiteren begleitet.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet umfasst die Sicherstellung und Verantwortung für alle Bereiche der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung gemäß § 137 ff. SGB_V. Inzwischen unterliegen ca. 25% aller stationären Behandlungsfälle externen Qualitätssicherungsmaßnahmen, deren Einhaltung strikt überwacht und bei Nichterfüllung auch sanktioniert wird.
Darüber hinaus wird der seit dem Jahr 2005 alle zwei Jahre gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V für das Krankenhaus zu veröffentlichende umfangreiche strukturierte Qualitätsbericht durch das Medizincontrolling erstellt.

