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Einweiserinformationen

Teilermächtigung in der vertragsärztlichen Versorgung

Das gesamte radiologische Leistungsspektrum kann von Privatpatienten/Selbstzahlern auch ambulant in Anspruch genommen werden. Für Kassenpatienten besteht im Rahmen der Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung der Bevölkerung eine Teilermächtigung des Chefarztes zur Erbringung ambulanter Leistungen auf Zuweisung durch niedergelassene Ärzte. Diese umfaßt:

© Klinikum Worms gGmbH, letzte Änderung: 01.07.2010