Elternschule
Rückbildungsgymnastik 
Die durch Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommenen Körperregionen sollen ihre alten Leistungs- und Funktionsfähigkeiten wiedererlangen.
Durch gezielte Übungen werden Ihr Beckenboden und Ihre Bauchmuskeln gekräftigt, Ihr Rücken gestärkt und Ihr Kreislauf wieder in Schwung gebracht. Mit der Rückbildungsgymnastik sollte sechs bis acht Wochen nach der Geburt begonnen werden.
| Thema | Beginn | Zeit | Dauer | Ort/Raum | Gebühr | Referentin | Belegung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rückbildungsgymnastik | Mo., 07.05.2012 | 19.00- 20.30 Uhr | 7x | Hebammenpraxisgemeinschaft | übernimmt die Krankenkase | Catrin Keller | frei | buchen |
Hinweis: Bitte bringen Sie zur ersten Kursstunde Ihre Krankenversicherungskarte mit.
Anmeldung: Hebammenpraxisgemeinschaft- Telefon 06241-2088090
Erstattungen durch die Krankenversicherung
Im Rahmen der Hebammen-Gebührenverordnung fördern und unterstützen die Krankenversicherungen die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik. Bitte bringen Sie zum ersten Veranstaltungstermin Ihre Krankenversicherungskarte mit.
