Einweiserinformationen Unfallchirurgie und Orthopädie
Über die einzelnen Sprechstunden wie auch über die Notfallambulanz informiert die Rubrik „Sprechstunden“.
- Die Einweisung von Notfällen ist jederzeit möglich. Existieren durch den Einweiser bereits Vorbefunde, wie Röntgenaufnahmen oder andere Dokumente, so bitten wir diese mitzugeben.
- Für die Sprechstunden außerhalb von Notfällen gilt, dass Wahlleistungspatienten ohne Überweisung überwiesen werden können.
- Ist eine operativ-stationäre Behandlung wahrscheinlich, so können Patienten für die Unfallchirurgie, Orthopädie und Hand- und Wiederherstellungschirurgie auch prästationär (vorstationär) eingewiesen werden. Dies gilt auch für Patienten mit anstehenden Operationen wie beispielsweise Gelenkersatz-Operation an Hüfte und Knie (Prothetik) oder arthroskopischen Operationen.
- Patienten im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren (Schul- und Arbeitsunfälle) brauchen keine gesonderte Ein- oder Überweisung.
- Für die direkte stationäre Aufnahme ist eine Einweisung durch den Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
- Für ambulante Operationen ist die Überweisung durch den Hausarzt, adressiert „zur ambulanten Operation“, erforderlich. Nach Möglichkeit sollten die Befunde eines „kleinen Blutbildes“ durch den Hausarzt mitgegeben werden.
- Vom Patienten zur Untersuchung mitzubringen sind:
- Überweisung,
- Ggf. Einweisung,
- Chipkarte der Krankenkasse,
- Vorhandene Röntgenbilder,
- CT und/oder MRT-Bilder (einschl. schriftl. Befund),
- alle verfügbaren Befundunterlagen, einschließlich Laborwerten, ggf. neurophysiologische Befunde, Szintigramme etc.