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Herzlich willkommen im Institut für Radiologie...

Vertragsärztliche Versorgung von Patienten („ambulante Patienten“) und Privatpatienten

 

Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland ist streng zweigeteilt in den stationären Bereich (Krankenhäuser) und den ambulanten Bereich (Arztpraxen).

Daher dürfen und können wir als klinische Radiologie alle stationären Patienten („in das Klinikum Worms aufgenommenen Patienten“) untersuchen und behandeln. Unabhängig von ihrer Krankenversicherung.

Auf der anderen Seite dürfen wir ambulante, gesetzlich versicherte Patienten (GKV) nur untersuchen und behandeln, wenn eine sogenannte Ermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) für bestimmte Leistungen erteilt wurde oder wenn eine Untersuchung für eine geplante Aufnahme vorstationär oder im Anschluss an eine stationäre Behandlung nachstationär zur Sicherung des Behandlungserfolges notwendig ist.

Vorstationäre Behandlungen erfolgen entweder, um eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit abzuklären oder einen stationären Aufenthalt vorzubereiten. Hierzu muss der niedergelassene fachärztliche Bereich vollkommen ausgeschöpft sein.

Hr. Oberarzt M. Weissenrieder wurde eine Ermächtigung für die Mammografie-Screening-Einheit Rheinhessen in Alzey erteilt. Das bedeutet, Herr OA Weissenrieder darf Mammographien und Vakuumbiopsien für gesetzlich versicherte Patientinnen auch ambulant erbringen.

Privat versicherte Patienten (PKV) und Selbstzahler dürfen und können wir ausdrücklich untersuchen und behandeln, da diese nicht dem KV-Recht unterliegen. Dies gilt auch für die nuklearmedizinische Selbstzahler- und Privatsprechstunde des Klinikums.