Verfahrensordnung für das Hinweisgeberportal
Jede Person, die von Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Sinne des LkSG oder aber von Verstößen gegen die sonstigen im Lieferantenkodex formulierten Ansprüche erfährt, kann über die benannte Meldeplattform eine Beschwerde einreichen. Jegliche Hinweise über die Plattform können dabei auf Wunsch anonym abgegeben werden.
Ablauf des Beschwerdeprozesses
Grundsätzlich umfasst der Beschwerdeprozess die folgenden Verfahrensschritte:
a. Eingang der Meldung
b. Bestätigung des Empfangs der Meldung gegenüber der meldenden Person oder Organisation
c. Beurteilung der Zulässigkeit der Meldung sowie Sachverhaltsaufklärung, soweit dies für die Beurteilung der Zulässigkeit notwendig ist
d. Weiterleitung der Meldung bzw. Beschwerde an und Prüfung durch die betroffene Gesundheitseinrichtung.
e. Erörterung des Sachverhalts mit der meldenden Person oder Organisation
f. Abschließende Bewertung und Rückmeldung an die meldende Person oder Organisation
Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Darüber hinaus werden wir beginnend mit dem 1. Januar 2025 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres auf unserer Internetseite veröffentlicht.
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