Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten

Wir, die Klinikum Worms gGmbH bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element.

Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

Die unterschriebene Erklärung kann über den nachstehenden Link abgerufen werden.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der umweltrechtlichen Pflichten

 

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.

Um unsere Erwartungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner transparent zu kommunizieren, haben wir einen Lieferantenkodex entwickelt, welcher Vertragsbestandteil aller Lieferantenverträge wird.