Wichtige Informationen zu unseren Besuchszeiten

Wir heißen Sie herzlich auf der Website des Klinikums Worms willkommen und freuen uns, dass Sie sich über unsere Besuchszeiten informieren möchten. Wir wissen, wie wichtig es für unsere Patientinnen und Patienten ist, während ihres Krankenhausaufenthalts Besuch von ihren Liebsten zu bekommen. Deshalb sind wir sehr glücklich, Ihnen mitteilen zu können, dass Krankenbesuche nahezu uneingeschränkt wieder möglich sind.

Wir wissen, dass die vergangenen Monate für viele Menschen sehr herausfordernd waren und Beschränkungen in Bezug auf Besuche im Krankenhaus eine zusätzliche Belastung darstellten. Daher möchten wir Ihnen auf dieser Seite alle Informationen zu unseren Besuchszeiten zur Verfügung stellen, damit Sie sich auf Ihren Besuch bei uns optimal vorbereiten können.

 

Wichtige Informationen zu Ihrem Besuch im Klinikum Worms

  • Die Besuchszeiten sind täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr.
  • Bitte sprechen Sie Besuche im Interesse Ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten untereinander ab.

 

Ausnahmeregelungen

  • Für Besuche von Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind sowie von Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen gelten gesonderte Regelungen. Hier ist ein Besuch nur nach individueller ärztlicher Rücksprache bzw. während folgender Zeitfenster möglich: PG12 von 11-12 Uhr und 17-19 Uhr, PG11 von 17-19 Uhr, PG14 nur nach individueller Rücksprache
  • Nach Rücksprache mit dem Klinikpersonal ist die Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden selbstverständlich auch außerhalb der Besuchszeiten möglich. Weitere Ausnahmeregelungen gelten bei der Begleitung von Geburten sowie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder besuchen möchten.

 

Wichtige Sicherheitshinweise

Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Zugang zu unserem Klinikum nicht möglich, wenn Sie in den letzten sieben Tagen bzw. aktuell Fieber, Husten, Atemnot oder andere Symptome einer Atemwegserkrankung hatten/haben.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis

Ihr Klinikum Worms

Informationsblatt zu Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)