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22.02.2023 Lockerung der Corona-Regelungen ab 1. März 2023

Besucherbeschränkungen und Impf- bzw. Testnachweispflicht entfallen ab März

Worms, 22. Februar 2023 – In Einklang mit den Beschlüssen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern gelten im Klinikum Worms ab dem 1. März 2023 gelockerte Corona-Regelungen.

Die Besucherbeschränkung von einem Besuchenden pro Patient pro Tag entfällt. Auch die Vorlage eines Impf- bzw. Testnachweises ist ab dem 1. März 2023 nicht mehr notwendig. Krankenbesuche sind weiterhin täglich zu den Besuchszeiten jeweils zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr möglich. Patienten werden jedoch gebeten, die maximale Anzahl an Besuchenden auf ein zumutbares Maß zu beschränken.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vulnerabler Personen gilt für Besucher und Patienten im gesamten Klinikgebäude jedoch bis auf weiteres weiterhin eine Maskenpflicht.

 

Über uns:

Das Klinikum Worms ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit 696 Betten, verteilt auf 12 Hauptfachabteilungen sowie eine Belegabteilung. Aktuell kümmern sich über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um jährlich rund 30.000 stationär und über 40.000 ambulant behandelte Patientinnen und Patienten. Das Klinikum Worms gehört damit zu den fünf größten Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz. www.klinikum-worms.de

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